Entschädigung
Entschädigung für ehemalige Russland- und Baraganverschleppte nach dem Gesetz 118/1990 und 2011/2013
Nach der Ergänzung des Entschädigungsgesetzes für politisch verfolgte, können nun auch ehem. Russlandverschleppte und Baragandeportierte oder auch andere politisch Verfolgte, die keine rumänische Staatsbürgerschaft besitzen, für die Zeit ihrer Haft, eine Entschädigung erhalten. Erste Voraussetzung ist die Vorlage einer Bestätigung, dass die Person deportiert, verschleppt oder im Gefängnis war. Wer diese Bestätigung nicht besitzt, kann diese beantragen bei
Consiliul National pentru studierea arhivelor Securitatii
Str. Matei Basarab nr. 55-57, Bucuresti sector 3, RO 030671
Der Antrag kann auf dem Postweg nach Bukarest gesendet werden. Auf dem Antrag muss jedoch eine Kontaktperson aus Rumänien angegeben werden, an welche die Bestätigung gesendet wird (hat auch die Portogebühren zu bezahlen) Ehem. Baraganverschleppte können diese Bestätigung auch beantragen über die
Asociatia fostilor deportati in Baragan
Piata Libertatii nr. 2 ap. 10, RO 300077 Timisoara
Dort soll man persönlich vorsprechen oder über einen Bevollmächtigten die Bestätigung beantragen. Die Verschleppung kann auch durch andere Akten nachgewiesen werden, z.B. durch die russische Entlassung, Eintragung in das Arbeitsbuch, nicht jedoch durch deutsche Akten. (Heimkehrerschein o.ä.) Nach dem Eingang der Bestätigung wird ein Formantrag gestellt (siehe Formblatt). Dieser muss persönlich oder durch einen notariell mit Apostille beglaubigten Bevollmächtigten abgegeben werden. Mit der Post eingesendete Anträge werden nicht bearbeitet. Die Anträge mit allen Unterlagen sind abzugeben bei:
Agentia judeteana pentru plati si inspectie sociala Timis
Str. Florimund de Mercy nr. 2, RO 300085 Timisoara
oder
Agentia judeteana pentru plati si inspectie sociala Arad
Str. Gheorghe Lazar nr. 20, RO 310126 Arad
oder
Agentia judeteana pentru plati si inspectie sociala Caras-Severin
Str. Traian Lalescu nr. 27, RO 320050, Resita
Diesem Antrag sind folgende Akten beizufügen:
Bestätigung der Verschleppung, Entlassung, Dovada u.ä.
Todesschein des verstorbenen Ehepartners, Bestätigung und alle oben genannten Akten des Verstorbenen, wenn Antrag als Witwen/Witwer gestellt wird
Alle Akten müssen in rumänischer Sprache oder beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Es sollten gute Kopien beigefügt werden, da die Beamten die Originale nach Einsicht zurückgeben. Von dieser Behörde erhält man eine Decizie, diese reicht man mit einem Antrag beim Rentenamt ein. Antragsformular erhält man beim Rentenamt.
Casa Judeteana de Pensii Timis
Str. Andrei Saguna bl. U6, RO 300104 Timisoara, Tel: 0049 256 308050
Akten müssen auch dort persönlich oder durch einen notariell Bevollmächtigten abgegeben werden.